Garantie für Ihr Gartenhaus

Hier finden Sie die Garantiezeiten für Fäulnisschutz, Fenster, Türen, Zubehör und elektronische Komponenten sowie die dazugehörigen Bedingungen.

Die Fäulnisschutz-Garantie beträgt je nach Grundfläche und Wandstärke 5 oder 10 Jahre. Die einzelnen Bauteile haben unterschiedliche Garantiezeiten.

Garantie
Garantieumfang und Laufzeit richten sich nach Produkt und den folgenden Bedingungen.

Garantiezeiten im Überblick

5 oder 10 Jahre Fäulnisschutz

10 Jahre Fäulnisschutz-Garantie auf alle Artikel, ausgenommen:

  • Produkte mit einer Grundfläche bis einschließlich 25 m²: 5 Jahre.
  • Produkte mit einer Wandstärke unter 44 mm: 5 Jahre.

Bereits eine dieser beiden Ausnahmen führt zur Fäulnisschutz-Garantie von 5 Jahren. Für 10 Jahre müssen die Grundfläche über 25 m² und die Wandstärke mindestens 44 mm betragen.

Fenster, Türen und Zubehör

2 Jahre Garantie auf Fenster, Türen und sämtliches Zubehör, sofern vom Hersteller nicht anders angegeben.

Elektronische Komponenten

1 Jahr Garantie auf alle elektronischen Komponenten.

Garantie und gesetzliche Gewährleistung

Die hier beschriebene Garantie ist eine zusätzliche Leistung. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Die nachfolgenden Garantiebedingungen und Ausschlüsse beschränken diese gesetzlichen Rechte nicht.

Weitere Informationen zur Unterscheidung finden Sie auf der offiziellen EU-Seite Gewährleistung und Garantien für Verbraucher.

Garantiebedingungen und Ausschlüsse

Die zusätzliche Garantie gilt nicht in den folgenden Fällen. Zur besseren Übersicht sind die Bedingungen nach Themen gegliedert.

Fundament, Montage und Veränderungen

  • Die für die Montage verwendete Basis war ungeeignet – alle Gebäude müssen auf einem soliden, ebenen Fundament errichtet werden, das exakt den Maßen des jeweiligen Gebäudes entspricht.

  • Das Produkt wurde vom Kunden oder einem Dritten (z. B. Montageservice) nicht gemäß der mitgelieferten Montageanleitung aufgebaut.

  • Das Produkt wurde nach der Lieferung (auch nur geringfügig) verändert oder modifiziert.

  • Das Produkt wurde nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Lieferdatum montiert.

  • Das Produkt wurde bis zur Montage nicht trocken gelagert.

Holzschutz, Feuchtigkeit und Wartung

  • Nach dem Bearbeiten des Holzes (Schneiden, Bohren, Fräsen etc.) wurde keine zugelassene Behandlung der Schnittflächen durchgeführt.

  • Das Produkt wurde nach der Montage (innen und außen) nicht gestrichen und anschließend nicht mindestens einmal pro Jahr (außen) mit einem Konservierungsmittel oder einer deckenden Farbe auf Ölbasis (Schichtdicke 80–120 Mikrometer) behandelt.

  • Das Gebäude stand nach der Montage jemals in engem Kontakt mit Pflanzen, Bäumen oder Außenwänden. In solchen Fällen kann Feuchtigkeit in das Holz eindringen und Schäden verursachen.

  • Dach oder Dacheindeckung wurden beschädigt oder unsachgemäß angebracht, sodass Feuchtigkeit eindringen und sich ansammeln konnte.

  • Die Scharniere wurden nicht ordnungsgemäß nachgestellt, als sich Türen oder Fenster aufgrund der natürlichen Eigenschaften des Holzes ausdehnten oder zusammenzogen.

  • Das Gebäude wurde unzureichend belüftet – die relative Luftfeuchtigkeit im Innenraum darf 50 % nicht überschreiten.

Lesen Sie auch unsere Hinweise zur Pflege Ihres Gartenhauses.

Kauf und höhere Gewalt

  • Das Produkt wurde nicht direkt vom Antragsteller selbst gekauft.

  • Es liegt ein Fall höherer Gewalt vor (z. B. Überschwemmung, Sturm, Brand).

Holz als Naturprodukt

Holz kann sich im Laufe der Zeit verändern, etwa durch Bewegung, Verformung, Rissbildung oder Spaltung – insbesondere bei ungünstigen Witterungsbedingungen. Diese natürlichen Veränderungen beeinträchtigen die Stabilität des Produkts in der Regel nicht und sind daher von der zusätzlichen Garantie ausgeschlossen.

Wenn Sie eine Veränderung nicht einordnen können, senden Sie uns bitte eine Beschreibung und Fotos zur Prüfung.

Fragen zur Garantie oder eine Reklamation?

Bitte melden Sie Ihr Anliegen schriftlich per E-Mail. Hilfreich sind Ihre Bestellnummer, die Produktbezeichnung, das Lieferdatum sowie eine kurze Beschreibung und Fotos, soweit vorhanden.

Meldung nach Lieferung: Die Garantiebedingungen sehen vor, Reklamationen innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich zu melden. Diese Angabe schränkt Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein und begründet dafür keine 10-Tage-Ausschlussfrist.

Bei berechtigten Reklamationen veranlassen wir umgehend eine Nachlieferung der beschädigten oder fehlenden Teile. Je nach Aufwand kann die Nachlieferung 1 bis 2 Wochen in Anspruch nehmen.

Häufige Fragen zur Garantie

Gilt die 10-Jahre-Garantie für jedes Gartenhaus?

Nein. Bei einer Grundfläche bis einschließlich 25 m² oder einer Wandstärke unter 44 mm beträgt die Fäulnisschutz-Garantie 5 Jahre. Für Fenster, Türen, Zubehör und elektronische Komponenten gelten die oben genannten separaten Zeiträume.

Welche Garantie gilt bei genau 25 m² Grundfläche?

Für ein Produkt mit genau 25 m² Grundfläche gelten 5 Jahre Fäulnisschutz-Garantie. Die Ausnahme umfasst Grundflächen bis einschließlich 25 m².

Ist Fäulnisschutz dasselbe wie eine Garantie auf alle Schäden?

Nein. Der Fäulnisschutz ist an die genannten Bedingungen gebunden. Beachten Sie insbesondere die Vorgaben zu Fundament, Montage, Holzschutz, Wartung und Belüftung.

Wohin sende ich meine Reklamation?

Senden Sie Ihr Anliegen an office@blockbohlenhaus.at. Für Rückfragen erreichen Sie uns unter +43 676 6738213.